Wer wir sind und was wir bewegen
Verein & Mitmachen
Seit 1992 verbindet der Ströbitzer Bürgerverein e.V. Nachbarschaft, wendische Traditionen und praktische Arbeit für den Stadtteil.
Ströbitzer für Ströbitz.
Unter diesem Motto fanden 1992 die Gründerinnen und Gründer des Ströbitzer Bürgerverein e.V. zusammen. Der Verein fördert das Miteinander von Jung und Alt, hält wendische Traditionen lebendig und setzt sich ganz praktisch für den Stadtteil ein.
Auf dieser Seite finden Sie den Vorstand, die Satzung, Informationen zur Baukommission sowie Wissenswertes zur Geschichte und zum Brauchtum in Ströbitz.
Mitmachen
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Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Vorstand
Vorstand des Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Vorsitzender
Detlef Buchholz
Stellvertretender Vorsitzender
Rüdiger Galle
Schriftführerin
Peggy Scharf
Schatzmeisterin
Sylke Schötz
Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Satzung
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Satzung des Ströbitzer Bürgerverein e.V., Stand 3. November 2017.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Ströbitzer Bürgerverein e.V.“. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.
- Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus-Ströbitz.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zwecke des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zwecke sind die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich der Fastnacht, der Heimatpflege, des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, von Kunst und Kultur, der Jugendhilfe sowie bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Verwirklicht werden sie insbesondere durch sorbisch/wendische Traditionsfeste, die Pflege von Sprache und Trachtenvielfalt, traditionelle Tänze und Blasmusik, die Errichtung und Pflege von Denkmalen sowie Kinderfeste.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gemeinde Cottbus, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke des Stadtteils Ströbitz zu verwenden hat.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche Person werden.
- Die Mitgliederversammlung kann Ehrenmitglieder auf Lebenszeit ernennen.
- Voraussetzung ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand. Bei nicht oder beschränkt Geschäftsfähigen ist auch die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen über den Antrag und muss eine Ablehnung nicht begründen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt.
- Der Austritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand und kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
- Ein Ausschluss ist bei grober Verletzung der Vereinsinteressen oder mehr als zwei Kalenderjahren Beitragsrückstand möglich. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge
- Bei Aufnahme ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen; außerdem werden Jahresbeiträge erhoben. Für besondere Vorhaben oder finanzielle Schwierigkeiten können Umlagen erhoben werden.
- Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest.
- Ehrenmitglieder sind von Beiträgen und Umlagen befreit.
- Der Vorstand kann Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
- Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
- Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Dazu zählen insbesondere Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, Ausführung ihrer Beschlüsse, Haushaltsplanung, Buchführung, Jahresbericht und Aufnahme von Mitgliedern.
§ 8 Wahl und Amtsdauer des Vorstandes
- Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen; wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
- Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer einen Nachfolger wählen.
§ 9 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes
- Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, bei Verhinderung durch den Stellvertreter, mit möglichst einer Woche Frist einberufen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Es entscheidet die Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden beziehungsweise seines Stellvertreters.
- Schriftliche Beschlüsse sind möglich, wenn alle Vorstandsmitglieder zustimmen.
§ 10 Mitgliederversammlung
- Jedes volljährige Mitglied hat eine Stimme; Vertretung ist nicht zulässig.
- Die Mitgliederversammlung verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt Jahresbericht und Entlastung entgegen, setzt Beiträge fest, wählt und beruft Vorstandsmitglieder ab, beschließt Satzungsänderungen und die Auflösung und ernennt Ehrenmitglieder.
- Mindestens einmal jährlich, möglichst im vierten Quartal, findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Sie wird schriftlich mit zwei Wochen Frist und Tagesordnung einberufen.
- Mitglieder können bis spätestens eine Woche vorher schriftlich Ergänzungen der Tagesordnung beantragen.
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder 20 Prozent der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen beantragen.
§ 12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
- Die Versammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.
- Die Abstimmungsart bestimmt der Versammlungsleiter. Auf Antrag eines Drittels der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder ist schriftlich abzustimmen.
- Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend ist. Eine notwendige zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen benötigen drei Viertel, die Auflösung neun Zehntel der gültigen Stimmen.
- Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Andernfalls findet eine Stichwahl statt.
- Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 13 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von neun Zehnteln der gültigen Stimmen beschlossen werden.
- Sofern nichts anderes beschlossen wird, sind Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Baukommission
Mitglieder
- Herr Süß (Vorsitzender)
- Herr Galle (stv. Vorsitzender)
- Herr Scharf (Schriftführer)
- Herr Bergner
- Herr Limberg
- Herr Lohmann
- Frau Opitz
- Herr Schulz
Projekte
- Grundwasserverunreinigung (ehemaliger Chemiehandel)
- Wacker 2020
- Wendisches Grab der Familie Klohs
- Denkmal Arbeitersportverein
- Ströbitzer Badesee
Stadtteilrundgang
- Einmal jährlich findet ein Stadtteilrundgang in Ströbitz mit dem Oberbürgermeister oder einem Stellvertreter statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Der Termin wird über diese Webseite und die Stadt veröffentlicht. Treffpunkt ist in der Regel an der Straßenbahnendhaltestelle in Ströbitz.
Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung des Dorfes Ströbitz stammt vom 7. Juli 1452. Markgraf Friedrich II. verlieh darin den Brüdern Heinrich und Caspar sowie deren Vetter Hans Lehensrechte, die ihnen erlaubten, unter anderem in Ströbitz Zins einzutreiben. Die Geschichte reicht aber noch viel weiter zurück: Funde von bearbeiteten Feuersteinen weisen auf eine Besiedlung schon in der mittleren Steinzeit, etwa 5000 vor Christus, hin.
„Rückblickend muss gesagt werden, dass die Vorfahren der alteingesessenen Dorfbewohner sehr viele und dazu große Sorgen, Mühen und Hindernisse zu überwinden hatten. Die Ströbitzer Bauern haben unentmutigt immer wieder um ihren Besitz, ihre Scholle, gekämpft“, so schrieb Dr. Helmut Kublick in seinem Büchlein „Geschichte des früheren Cottbuser Kämmereidorfes Ströbitz“. Das zeigte sich insbesondere nach den vier Großbränden von 1725, 1796, 1816 und 1863, als die Ströbitzer ihr Dorf immer wieder neu aufbauten.
Ströbitz war ein typisch wendisches Dorf. Noch um 1850 sprachen rund 92 Prozent der Einwohner Wendisch. Durch die Industrialisierung im nahen Cottbus und die Entstehung der Eisenbahnstrecke Berlin–Cottbus im Jahr 1866 erhielt Ströbitz zunehmend städtischen Charakter, vor allem südlich der Chausseestraße, der heutigen Kolkwitzer Straße. Während die Eingemeindung nach Cottbus 1927 noch am Bauernprotest scheiterte, wurde sie am 1. Juli 1950 vollzogen.
Nach der Wende erwachte Ströbitz aus dem Dornröschenschlaf. Mit der Gründung des Ströbitzer Bürgerverein e.V. im Mai 1992 und großem bürgerschaftlichem Engagement wurden alte Traditionen mit neuem Leben gefüllt. Der erste Vereinsvorsitzende Wolfgang Fischer erwarb sich dabei große Verdienste und wurde später zum Ehrenvorsitzenden ernannt.
Ströbitzer Bürgerverein e.V.
Brauchtum
In Ströbitz werden die alten wendischen Bräuche gepflegt.
Zampern
Das Zampern ist ein Winterbrauch. Jugendliche gehen, begleitet von einer Kapelle, bunt verkleidet von Haus zu Haus und erbitten kleine Gaben wie Eier, Speck, Getränke und Geld. Sie bedanken sich beim Hausherrn mit einem Schnäpschen und bei der Hausdame mit einem flotten Tänzchen. Die Eier werden anschließend gemeinsam verspeist. Das Geld wird für die Traditionsfeste und deren Durchführung verwendet.
Fastnachtsumzug
Mit dem Fastnachtsumzug wird symbolisch der Winter ausgetrieben. Die Frauen zeigen ihre wendischen Trachten, die Männer tragen einen dunklen Anzug und einen Hut mit Fastnachtsanstecker. Angeführt wird der Umzug vom Erntekönigspaar des Vorjahres, das mit einem geschmückten Reisigbesen „den Winter aus dem Dorf fegt“. Lautes Singen, temperamentvolles Tanzen und Fröhlichkeit sollen die bösen Geister des Winters vertreiben.
Osterfeuer
In der Nacht zum Ostersonntag wird das Osterfeuer entzündet. Nach dem überlieferten Glauben werden alle Felder, über die sein Schein reicht, besonders fruchtbar. Die Jugend sammelt am Ostersamstag im Dorf Holz für das Feuer und freut sich über Unterstützung.
Maibaumstellen
In der Nacht zum 1. Mai wird der Maibaum aufgestellt. Die Rinde wird von Hand vom Stamm geschält. Geschmückt wird er mit einer Girlande aus Tannengrün, einem Kranz mit bunten Bändern und einer Birke als Symbol für den Frühling. Traditionell wird der Baum mit Seilen und Stangen aufgerichtet und anschließend bis Mitternacht bewacht.
Erntefest und Hahnrupfen
In Ströbitz wird das Erntefest mit dem Hahnrupfen gefeiert. Dazu wird eine Pforte aus Holz gebaut und mit Eichenlaub geschmückt. Junge unverheiratete Burschen reiten auf Pferden durch die Pforte. Der Sieger wird Erntekönig und wählt anschließend seine Königin aus dem Kreis der Trachtenmädchen. Das Erntefest endet mit dem Erntetanz.
Ströbitzer Bürgerverein e.V.